|
Liebe Mitglieder,
am 07. August 2020 findet die diesjährige Delegiertenversammlung statt, zu der ich Sie alle herzlich einlade.
Alle Mitglieder der SG ZONS können an der Delegiertenversammlung teilnehmen und haben dadurch die Möglichkeit, die SG ZONS mitzugestalten.
Satzungsgemäß sind aber neben dem Vorstand und den Abteilungsleitern nur die gewählten Delegierten stimmberechtigt.
Die Delegierten, welche an diesem Tag verhindert sind, geben diese Einladung bitte an einen der Ersatzdelegierten weiter. (Sofern in den Mitgliederversammlungen der Abteilungen vor der Delegiertenversammlung des Gesamtvereins neue Delegierte gewählt werden, sind diese stimmberechtigt. Die ausscheidenden Delegierten sind zu benachrichtigen.)
Ich würde mich freuen, wenn ich möglichst viele Delegierte und Mitglieder begrüßen könnte!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Fischer (Vorsitzender)
EINLADUNG
zur Delegiertenversammlung der SG ZONS
Freitag, 07. August 2020, 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr, Kulturhalle Dormagen Langermarkstraße 1-3, 41539 Dormagen
TAGESORDNUNG
TOP 1 Begrüßung der Versammlung
TOP 2 Ehrungen 40 Jahre Mitgliedschaft in der SG ZONS
25 Jahre Mitgliedschaft in der SG ZONS
Verdienste um die SG ZONS
Sportliche Leistungen
TOP 3 Berichte des geschäftsführenden Vorstandes
des Kassenwartes/der Kassenprüfer
TOP 3a Aussprache zu den Berichten unmittelbar nach Abgabe des Berichtes
TOP 4 Entlastung des Vorstandes
TOP 5 Bestimmung eines Wahlleiters
TOP 6 Neuwahlen
des Vorsitzenden
des stellvertretenden Vorsitzenden
des Kassenwartes / der 2 Kassenprüfer (+2 Ersatzprüfer)
des Pressewartes
des Sozialwartes
des Sportwartes
Es ist selbstverständlich und wünschenswert, dass in jedes Amt auch weibliche Mitglieder gewählt werden können!
TOP 7 Moderne Sportstätten 2022 (Ersatzneubau Vereinsheim)
TOP 8 Verschiedenes
Vorgaben für die Nutzung der Kulturhalle Dormagen
Folgende Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sind einzuhalten. lm Einzelnen:
1. Es ist zu allen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
2. Beim Einlass und beim Ausgang sind alle zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet. Dazu zählen auch textile Mund-Nase-Bedeckungen wie Alltagsmaske, Schals und Tuch.
3. Der Zutritt ist über den barrierefreien Seiteneingang der Kulturhalle möglich. Der Auslass ist nur über den Haupteingang an der Langemarkstraße möglich.
4. ln der Kulturhalle dürfen sich maximal 60 Personen gleichzeitig aufhalten.
5. Alle Besucher müssen mit Kontaktdaten (Vor- und Zuname, Straße, PLZ, Wohnort und Telefonnummer, Verweildauer von bis) registriert werden.
6. Es werden keine Getränke oder Speisen gereicht.
7. Die Nutzung der Toiletten ist nur jeweils einer Person gestattet, das gleichzeitige Nutzen von mehreren Personen untersagt. Jeder Besucher muss sich am Einlass die Hände mit Desinfektionsmittel reinigen.
8. Die Kulturhalle ist in der Zeit von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr angemietet.